Vag – 45 – Swiss Home Finance AG

Informationspflicht nach Artikel 45 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)

Laut Artikel 45 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sind wir verpflichtet, Sie bei Erstkontakt über mehrere wichtigen Punkte zu informieren:

  • Unsere Identität und Anschrift.
  • Unsere Funktion als unabhängige Makler und Vertreter, die keiner finanziellen oder wirtschaftlichen Bindung zu Versicherungsunternehmen unterliegen, mit einer ausschliesslichen Treuepflicht Ihnen gegenüber.
  • Möglichkeiten, sich über die berufliche Qualifikation und Weiterbildung unserer Mitarbeiter zu erkundigen.
  • Zuständigkeit bei Versäumnissen, Fehlern oder falschen Informationen in unserer Vermittlungstätigkeit.
  • Umgang mit personenbezogenen Daten, einschliesslich Zweck, Umfang, Empfänger und Aufbewahrung dieser Daten.

Widerrufsrecht eines zustande gekommenen Vertrages nach Art. 2a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG):

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, seinen Antrag auf Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Diese Frist beginnt mit dem Beantragen oder Annehmen des Vertrags. Für den Widerruf ist eine nachweisbare Form, wie E-Mail oder andere Textnachrichten (SMS, WhatsApp etc.), ausreichend. Geschädigte Dritte können trotz Widerrufs Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen stellen. In solchen Fällen muss der Versicherungsnehmer jedoch die Prämie bezahlen.

Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifikationen

Gemäss Artikel 43 VAG sind wir verpflichtet, unsere Mitarbeitenden regelmäßig zu schulen und weiterzubilden. Dafür unterhalten wir ein umfassendes Mitarbeiterförderungsprogramm, welches der beruflichen Qualifikation grosse Bedeutung beimisst. Zudem erfüllen wir alle Bundesratsanforderungen an die Ausbildung von Versicherungsvermittlern, obwohl keine festgelegten Mindeststandards existieren.

Nach Artikel 45 Absatz 1, Buchstabe c VAG müssen wir Sie ebenfalls darüber informieren, wie Sie Einblicke in die Qualifikationen unserer Mitarbeitenden erhalten können. Wir bestätigen im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass wir diesen Anforderungen entsprechen:

  • Wir informieren Sie stets offen und detailliert über die Ausbildung unserer Mitarbeitenden.
  • Die beruflichen Qualifikationen der mit Ihnen interagierenden Mitarbeiter werden Ihnen durch geeignete Verfahren vorgestellt.
  • Sie haben jederzeit Zugang zu umfassenden Informationen über unser Ausbildungssystem.
  • Mitarbeitende beschäftigen, welche namentlich im Einzelnen über ein Diplom als „Eidgenössisch diplomierter Versicherungsfachmann“, einen höheren Fachausweis als „Versicherungsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis“, ein Diplom als „Eidgenössisch diplomierter Finanzberater IAF“ verfügen.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Gemäss Artikel 45a VAG sind wir dazu verpflichtet, geeignete organisatorische Massnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte in der Vermittlung von Versicherungsdienstleistungen zu verhindern oder mögliche Nachteile für Sie auszuschliessen. Wir bestätigen, in unserem eigenen Namen sowie im Namen aller internen und externen Mitarbeiter und der Geschäftsleitung, dass wir ausschliesslich in Ihrem Interesse handeln und keine separaten Maklerverträge mit Versicherungsgesellschaften oder anderen Partnern haben. Wir verpflichten uns zu einer exklusiven Treuepflicht im Sinne von OR 412 ff Ihnen gegenüber. Damit einhergehend verpflichten wir uns zur ausschliesslichen Treuepflicht gegenüber Ihnen und sichern zu, dass wir:

  • Wir befinden uns weder in Konkurs- oder Insolvenzverfahren, in gerichtlichen Vergleichsverfahren, noch in Liquidation, haben unsere Geschäftstätigkeit nicht eingestellt und befinden uns auch nicht aufgrund rechtlicher Vorschriften in einer solchen Lage.
  • Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vor, das unsere Zuverlässigkeit infrage stellen würde.
  • Wir haben keine schweren beruflichen Verfehlungen begangen
  • Wir sind unseren Pflichten zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und sonstigen Abgaben nachgekommen.
  • Wir verpflichten uns, im Rahmen des Mandatsverhältnisses korrekte, wahrheitsgetreue und vollständige Informationen zu liefern.
  • Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder anderer rechtswidriger Handlungen vor.
  • Wir sind nicht von Sanktionen betroffen, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Auftragserfüllung oder aus schweren Vertragsverletzungen resultieren.
  • Wir werden sämtliche Massnahmen ergreifen und offenlegen, um sicherzustellen, dass wir in keinerlei Interessenkonflikten im Rahmen unserer Mandatsbeziehungen stehen. Dies umfasst insbesondere die Vermeidung von Konflikten, die sich aus wirtschaftlichen Interessen, politischen Neigungen, nationalen Bindungen, familiären oder freundschaftlichen Beziehungen sowie anderen relevanten Bindungen oder Interessen ergeben könnten.
  • Wir werden keine Angebote machen, die unrechtmässige Vorteile versprechen, und haben keine finanziellen Vorteile oder Sachleistungen als Anreiz oder Entgelt für die Vergabe oder Annahme eines Mandats oder die Auftragserfüllung gewährt, erhalten oder versucht zu erhalten, die als rechtswidrig oder korrupt angesehen werden könnten.
  • Wir verpflichten uns, weder direkt noch indirekt finanzielle Vorteile oder Sachleistungen als Anreiz oder Entlohnung für die Zuweisung oder Annahme eines Mandatsverhältnisses oder die Erfüllung eines Auftrags zu gewähren, zu erhalten, zu versuchen, zu erhalten oder anzunehmen, die als ungesetzliches Verhalten, Bestechung oder Korruption angesehen werden könnten, und werden dies auch in Zukunft vermeiden.
  • Wir haben keine Kooperationsvereinbarungen oder sonstige Abkommen mit Versicherungsunternehmen getroffen, die unsere Unabhängigkeit oder die Möglichkeit, für andere Versicherungsunternehmen tätig zu werden, einschränken. Zudem ist kein Versicherungsunternehmen oder eine für Verwaltung und Geschäftsführung zuständige Person an unserer Gesellschaft beteiligt.
  • Wir haben keine Vereinbarungen mit Versicherungsunternehmen getroffen, die unsere Unabhängigkeit beeinträchtigen, und sind nicht direkt oder indirekt mit mehr als 10 % am Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt.
  • Wir beschäftigen keine Mitarbeitenden, die eine leitende Funktion in einem Versicherungsunternehmen innehaben oder auf andere Weise Einfluss auf den Geschäftsgang eines Versicherungsunternehmens nehmen können.

Offenlegung der Entschädigungen seitens Versicherungen

Für unsere Dienste können wir eine Verwaltungsentschädigung erhalten, die vom Versicherer gezahlt wird. Diese Entschädigung wird gemäss der gesetzlichen Offenlegungspflicht nach Artikel 45b VAG offen dargelegt, wobei ihre Höhe und Art durch bestimmte Berechnungsparameter festgelegt wird:

Die Swiss Home Finance AG erhält eine einmalige Abschlussprovision für Versicherungsanträge oder eine Betreuungsentschädigung für die Betreuung der Verträge.

 

Der Auftraggeber verzichtet explizit auf die Weitergabe der Entschädigung, die Swiss Home Finance AG verlangt im Gegenzug kein Beratungshonorar für ihre Dienstleistungen. Auf Anfrage legt die Swiss Home Finance AG die Höhe der erhaltenen Entschädigungen jederzeit transparent offen. 

 

Sollte eine Weitergabe der Entschädigung an Kunden erfolgen, haftet der Kunde für auflaufende Storni gemäss den Stornoregelungen der Versicherungsgesellschaften.

Aufgrund von Änderungen in der Struktur oder Situation seitens einzelner Versicherungsunternehmen können sich Abweichungen in den Berechnungsparametern für die Entschädigungen ergeben. Ungeachtet dessen verpflichten wir uns, Sie auf Anfrage jederzeit umfassend und detailliert schriftlich über die aus einem Mandat resultierende aktuelle Verwaltungsentschädigung zu informieren.

Bei Beratungsgesprächen vor Versicherungsabschlüssen werden unsere Mitarbeiter stets transparent und nach bestem Wissen darlegen, wie hoch die Entschädigung des Versicherers ausfällt. Bei Vergütungen für Dienstleistungen in der beruflichen Vorsorge, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir sämtliche Arten von zusätzlichen, volumen-, wachstums- oder Schaden-Abhängigen Entschädigungen strikt ablehnen. Wir bestätigen, dass wir jederzeit die rechtlichen Anforderungen gemäss Artikel 48k BVV 2 umsetzen und befolgen. Bei unserem ersten Beratungstermin werden wir Sie über die Art und Herkunft aller Verwaltungsentschädigungen informieren.

Widerrufsrecht eines zustande gekommenen Vertrages nach Art. 2a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG):

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, seinen Antrag auf Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Diese Frist beginnt mit dem Beantragen oder Annehmen des Vertrags. Für den Widerruf ist eine nachweisbare Form, wie E-Mail oder andere Textnachrichten (SMS, WhatsApp etc.), ausreichend. Geschädigte Dritte können trotz Widerrufs Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen stellen. In solchen Fällen muss der Versicherungsnehmer jedoch die Prämie bezahlen.

Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifikationen

Gemäss Artikel 43 VAG sind wir verpflichtet, unsere Mitarbeitenden regelmäßig zu schulen und weiterzubilden. Dafür unterhalten wir ein umfassendes Mitarbeiterförderungsprogramm, welches der beruflichen Qualifikation grosse Bedeutung beimisst. Zudem erfüllen wir alle Bundesratsanforderungen an die Ausbildung von Versicherungsvermittlern.

Nach Artikel 45 Absatz 1, Buchstabe c VAG müssen wir Sie ebenfalls darüber informieren, wie Sie Einblicke in die Qualifikationen unserer Mitarbeitenden erhalten können. Wir bestätigen im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass wir diesen Anforderungen entsprechen:

  • Wir informieren Sie stets offen und detailliert über die Ausbildung unserer Mitarbeitenden.
  • Die beruflichen Qualifikationen der mit Ihnen interagierenden Mitarbeiter werden Ihnen durch geeignete Verfahren vorgestellt.
  • Mitarbeitende beschäftigen, welche namentlich im Einzelnen über ein Diplom als „VBV Versicherungsvermittler/In“, einen höheren Fachausweis als „Dipl. Versicherungswirtschafter“ verfügen.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Gemäss Artikel 45a VAG sind wir dazu verpflichtet, geeignete organisatorische Massnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte in der Vermittlung von Versicherungsdienstleistungen zu verhindern oder mögliche Nachteile für Sie auszuschliessen. Wir bestätigen, in unserem eigenen Namen sowie im Namen aller internen und externen Mitarbeiter und der Geschäftsleitung, dass wir ausschliesslich in Ihrem Interesse handeln. Wir verpflichten uns zu einer exklusiven Treuepflicht im Sinne von OR 412 ff Ihnen gegenüber. Damit einhergehend verpflichten wir uns zur ausschliesslichen Treuepflicht gegenüber Ihnen und sichern zu, dass wir:

  • uns weder in Konkurs- oder Insolvenzverfahren, noch in Liquidation befinden, haben unsere Geschäftstätigkeit nicht eingestellt und befinden uns auch nicht aufgrund rechtlicher Vorschriften in einer solchen Lage.
  • keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegt, was unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen würde.
  • keine schweren beruflichen Verfehlungen begangen haben
  • unseren Pflichten zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und sonstigen Abgaben nachgekommen.
  • uns, im Rahmen des Mandatsverhältnisses korrekte, wahrheitsgetreue und vollständige Informationen zu liefern, verpflichten.
  • nicht von Sanktionen betroffen sind, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Auftragserfüllung oder aus schweren Vertragsverletzungen resultieren.
  • sämtliche Massnahmen ergreifen und offenlegen, um sicherzustellen, dass wir in keinerlei Interessenkonflikten im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit stehen. Dies umfasst insbesondere die Vermeidung von Konflikten, die sich aus wirtschaftlichen Interessen, politischen Neigungen, nationalen Bindungen, familiären oder freundschaftlichen Beziehungen sowie anderen relevanten Bindungen oder Interessen ergeben könnten.
  • keine Kooperationsvereinbarungen oder sonstige Abkommen mit Versicherungsunternehmen getroffen haben, die unsere Unabhängigkeit oder die Möglichkeit, für andere Versicherungsunternehmen tätig zu werden, einschränken. Zudem ist kein Versicherungsunternehmen oder eine für Verwaltung und Geschäftsführung zuständige Person an unserer Gesellschaft beteiligt.
  • keine Vereinbarungen mit Versicherungsunternehmen getroffen, die unsere Unabhängigkeit beeinträchtigen, und sind nicht direkt oder indirekt mit mehr als 10 % am Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt sind.
  • Wir beschäftigen keine Mitarbeitenden, die eine leitende Funktion in einem Versicherungsunternehmen innehaben oder auf andere Weise Einfluss auf den Geschäftsgang eines Versicherungsunternehmens nehmen können.

Offenlegung der Entschädigungen seitens Versicherungen

Für unsere Dienste können wir eine Verwaltungsentschädigung erhalten, die vom Versicherer gezahlt wird. Diese Entschädigung wird gemäss der gesetzlichen Offenlegungspflicht nach Artikel 45b VAG offen dargelegt, wobei ihre Höhe und Art durch bestimmte Berechnungsparameter festgelegt wird:

Die Swiss Home Finance AG erhält eine einmalige Abschlussprovision für Versicherungsanträge oder eine Betreuungsentschädigung für die Betreuung der Verträge.

Der Auftraggeber verzichtet explizit auf die Weitergabe der Entschädigung, die Swiss Home Finance AG verlangt im Gegenzug kein Beratungshonorar für ihre Dienstleistungen. Auf Anfrage legt die Swiss Home Finance AG die Höhe der erhaltenen Entschädigungen jederzeit transparent offen. 

Sollte eine Weitergabe der Entschädigung an Kunden erfolgen, haftet der Kunde für auflaufende Storni gemäss den Stornoregelungen der Versicherungsgesellschaften.

Aufgrund von Änderungen in der Struktur oder Situation seitens einzelner Versicherungsunternehmen können sich Abweichungen für die Entschädigungen ergeben. Ungeachtet dessen verpflichten wir uns, Sie auf Anfrage jederzeit umfassend und detailliert schriftlich über die aus einem resultierende aktuelle Verwaltungsentschädigung zu informieren.